Gastem
Zimmer- & Lagervermietung
in Berlin & Brandenburg

Hilfe für Flüchtlinge

Viele Flüchtlinge kommen aufgrund von Krieg oder anderer Notlagen nach Berlin und die Gastem UG möchte diesen Flüchtlingen in Berlin helfen.

Am 31. Oktober 2022 erreichte die Zahl der ukrainischen Flüchtlinge in Deutschland eine Anzahl von 1.019.000 Menschen (Quelle: Statistisches Bundeamt, 2023).

Unser Unternehmen, die Gastem UG, kommt über die Unterbringung von ukrainischen Flüchtlingen in unseren Unterkünften in Kontakt zu hilfsbedürftigen Menschen aus aller Welt und uns werden viele Fragen gestellt.

Wir möchten helfen, die am häufigsten genannten, folgenden Fragen:

- Unterbringungsmöglichkeiten in Berlin

- Antrag auf Sozialhilfe

- Antrag auf Hausrat und Möbel

- Antrag auf Übernahme von Krankenbehandlungs- und Pflegekosten durch das Sozialamt

- Antrag auf Erteilung einer Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis als Kriegsflüchtling aus der Ukraine

- Regelungen zu Untermiete, Wohnnebenkosten etc.

so gut es uns möglich ist, zu beantworten.

Die Gastem UG ist kein Experte in Flüchtlingsangelegenheiten und deshalb haben wir uns zur Beantwortung der Fragen von den Expertinnen der Flüchtlingsrat Berlin e.V. helfen lassen.

Im Folgenden verlinken wir zu diversen Formularen Berliner Behörden, die ukrainischen Flüchtlingen helfen sollen, den eigenen Bedarf an Wohnraum, finanzieller Unterstützung und weiteren Bedarf zu formulieren und bei den Behörden entsprechende Hilfe zu beantragen. Nach den ersten drei Monaten des Aufenthaltes in Deutschland ist für ukrainische Geflüchtete deutschlandweit eine Anmeldung erfoderlich. 

Informationen für Geflüchtete aus der Ukraine werden auch bereitsgestellt von der Berliner Senatskanzlei Geflüchtete aus der Ukraine. 


Musteranträge für Immigranten

Die folgenden Musteranträge vom Flüchtlingsrat Berlin e.V. auf Sozialleistungen sind aus jahrelanger Erfahrung in der Beratung von Geflüchteten,

Migrantinnen und Deutschen entstanden. Der Flüchtlingsrat verwendet für alle Gruppen dieselben Formulare. Die Anträge sind so formuliert, dass sie für alle Personenkreise nach AsylbLG, nach SGB II (Grundsicherung für Arbeitsuchende) und nach SGB XII (Sozialhilfe) verwendbar sind. Sie passen somit gleichermaßen für Asylsuchende, Kriegsflüchtlinge, Nichtdeutsche und Deutsche.

Bei Verwendung der Musteranträge muss immer darauf geachtet werden, ob die Formulare für den jeweiligen Fall zutreffend sind - ggf. entsprechend ankreuzen, streichen, ergänzen oder ändern!

Die Anträge können bei Bedarf an die zuständigen Sozialleistungsträger geschickt oder den amtlichen Antragsvordrucken der Sozialbehörde als Anlage beigefügt werden.

Die Musteranträge des Flüchtlingsrates sind dazu da, der Behörde die Bedarfe aufzulisten, für die Sozialleistungen beantragt werden: z.B. die Übernahme von Wohnkosten, Leistungen zum Lebensunterhalt, bei Krankheit und Pflegebedürftigkeit, Leistungen bei Schwangerschaft usw.


Gründe für Anträge & Tipps

Anträge werden aus folgenden Gründen benötigt:

  • um einen rechtswirksamen Antrag zu stellen und zu dokumentieren, dass man die Hilfe beantragt

hat, und um einen schriftlichen Bescheid zu erhalten, auch wenn die Behörde den Antrag

nicht bearbeitet oder die Hilfe mündlich abgelehnt hat

  • um individuelle Bedarfe im konkreten Fall geltend zu machen

In den offiziellen Behördenformularen wird der konkrete Bedarf lt. Flüchtlingsrat meist gar nicht abgefragt, stattdessen nur Personalien und bedarfsverhindernde Tatsachen wie Einkommen, Vermögen usw. Diese Formulare muss man auch ausfüllen. Wenn sich die Behörde z.B. weigert, die Formulare auszuhändigen, ist ein Antrag aber auch mit unseren Formularen rechtswirksam gestellt!

Von allen Anträgen sollte man sich vor Abgabe bei der Behörde eine Kopie (notfalls ein Foto) für die eigenen Unterlagen machen! Gegebenenfalls sollte man sich auf der Kopie von der Sachbearbeiterin den Eingang des Originals bestätigen lassen, oder den Antrag mit einer Zeugin in den Behördenbriefkasten einwerfen, oder zusätzlich zum Postbrief den Antrag auch per Fax an die Behörde schicken (Faxquittung aufbewahren!).

Infos zur Antragstellung und Rechtsdurchsetzung finden sich im Ratgeber für Geflüchtete in Berlin (Download)


Informationsseiten für Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine

Infoseite zu Kriegsflüchtlingsstatus und Antrag für Studierende und andere aus der Ukraine geflohene Drittstaater ohne ukrainische Staatsangehörigkeit (Berliner Senatsbeschluss vom 16.08.2022):


Übersicht der Formulare zur Beantragung Unterbringung, Wohnkosten, Krankenbehandlung etc.

Wenn Sie neu in Berlin ankommen und keine Unterkunft haben, melden Sie sich bitte im Ankunftszentrum Ukraine am ehemaligen Flughafen Tegel. Ein Bus-Shuttle bringt Sie ab Berlin Hauptbahnhof (Hbf) oder Zentraler Omnibusbahnhof Berlin (ZOB) dorthin. In Tegel werden Sie vorübergehend aufgenommen und versorgt. Danach werden Sie in eine Unterkunft in Berlin oder in ein anderes Bundesland weitergeleitet. Ihre Unterkunft, soziale Leistungen und medizinische Versorgung erhalten Sie am Zielort. Sollten Sie in Berlin verbleiben, ist wichtig zu wissen, dass die Unterbringung in Geflüchtetenunterkünften dort aufgrund der hohen Anzahl von ankommenden Personen zur Zeit erschwert ist. Eventuell müssen Sie länger im Ukraine-AnkunftszentrumTXL bleiben, bis eine Unterkunft für Sie gefunden ist.

  • A1 - Antrag auf Sozialhilfe / Grundsicherung für Arbeitsuchende (Bürgergeld) / Leistungen nach AsylbLG / Jugendhilfe (Auflistung aller denkbaren Bedarfe)
  • A1W - Antrag auf Sozialhilfe / Grundsicherung für Arbeitsuchende (Bürgergeld) / Leistungen nach AsylbLG / Jugendhilfe (alternativ zu A 1, insbesondere wenn es um den Nachweis einer Unterkunft oder die Kostenübernahme für eine Unterkunft / Wohnung geht)
  • A5, A4, A3 - Anträge auf Schwangerschaftsbedarf, auf Babyausstattung, auf Kleidung
  • A9 - Anträge auf Hausrat und Möbel (bei erstmaligem Bezug einer nicht möblierten Wohnung)
  • A12 – Antrag auf Übernahme von Krankenbehandlungs- und Pflegekosten durch das Sozialamt
  • B1 - Antrag auf Erteilung einer Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis als Kriegsflüchtling aus der Ukraine
  • Formular Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis zur Vorlage bei der Ausländerbehörde zur Erlangung eines Aufenthaltstitel zum Zwecke der Beschäftigung.
  • F1 - Muster Untermietvertrag
  • F2 - Muster Vereinbarung Wohnnebenkosten / Untermietvertrag und Direktzahlung an Wohngeber
  • Bestätigung über dauerhafte Gewährung einer Unterkunft für ukrainische Geflüchtete

Zum Herunterladen der jeweiligen Formulare klicken Sie bitte auf den grünen Formularbalken.


Übersicht der Behördenformulare für geflüchtete Menschen in Berlin

  • Selbsterfassungsbogen des LAF zur bundesweiten Verteilung oder Berlinzuweisung im Ukraine-Ankunfts- und Verteilungszentrum im ehemaligen Flughafen Berlin-Tegel (UA TXL)
  • Wohngeberbescheinigung über die dauerhafte Gewährung einer Unterkunft für mindestens 6 Monate zur Vorlage beim LAF im UA TXL für eine Zuweisung nach Berlin.

Kann (freiwillig!) auch zur Anmeldung beim Bürgeramt verwendet werden:

Vordruck Bürgeramt: normale Wohnungsgeberbescheinigung nach Bundesmeldegesetz, zur Anmeldung beim Bürgeramt ausreichend. Auch das Flüchtlingsbürgeramt ist weder berechtigt, eine Zusage für 6 Monate zu verlangen, noch darf es entsprechende Daten erfragen, erfassen oder weitergeben.

  • Vordruck der Ausländerbehörde: Bescheinigung Arbeitsangebot, für Kriegsflüchtlinge ohne Visumsverfahren zu verwenden! Für Berlinzuweisung: mind. 800 € netto, mind. 15 Std/Woche.
  • Behördliches Berliner Antragsformular auf Sozialhilfe nach AsylbLG ukrainisch/deutsch:
  • Ausfüllhinweise zu den Antragsformularen auf Arbeitslosengeld II / Bürgergeld
  • Antragsformulare für den Antrag auf Kindergeld in deutsch/ukrainisch/russisch/englisch:

Alle Informationen auf dieser Seite sind unverbindlich. Für Druckfehler oder Irrtümer übernimmt Gastem UG keine Gewähr. Stand der genannten Formulare war Ende 2022. Sollten Ihnen Fehler auffallen, so setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung, so dass wir falsche Informationen berichtigen können.